Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenten
Die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenten bildet Schüler*innen in zwei Jahren zur staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin / zum staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten aus. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieses Schulbesuches wird die Aufnahmevoraussetzung für die zweijährige Anschlussausbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieher*in erworben.
Ausbildungsinhalte
Zahl der Wochenstunden | ||
Klasse I | Klasse II | |
Berufsübergreifender Lernbereich | 8 | 6 |
Deutsch/Kommunikation | 2 | 2 |
Fremdsprache/Kommunikation | 2 | 2 |
Politik | 1 | - |
Religion | 1 | 1 |
Sport | 1 | - |
Mathematik | 1 | 1 |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 18 | 17 |
Klasse 1
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16 | |
Klasse 2
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15 | |
Optionale Lernangebote | 2 | 2 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 26 | 23 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | ||
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Stunden in unterrichtsbegleitender Form in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches durchgeführt. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. |
Aufnahme
In die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenten (Klasse 1) kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
In die Klasse 2 der Berufsfachschule – Sozialpädagogische Assistenten – kann aufgenommen werden, wer die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt und
- eine zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogik – oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat,
- eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt,
- eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährigen Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat
- an einer Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden teilgenommen hat und
- mindestens drei Jahre lang als Tagespflegeperson im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft in einer Kindertageseinrichtung tätig war oder
- an einer Aufbauqualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von 400 Stunden teilgenommen hat und mindestens zwei Jahre lang im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft in einer Kindertageseinrichtung tätig war oder
- an einer Qualifizierung zur Spielkreisleitung teilgenommen hat und mindestens drei Jahre lang als Spielkreisleitung im Umfang von mindestens 50 Prozent einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft in einer Kindertageseinrichtung tätig war.
Bedingungen für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung sind
- die persönliche Zuverlässigkeit (nachweisbar durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses),
- die gesundheitliche Eignung (nachweisbar durch die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses) und
- die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung für die Durchführung der praktischen Ausbildung.
Abschlüsse
Am Ende des Bildungsganges wird eine Abschlussprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, einer praktischen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent "
zu führen und der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben.
Außerdem wird mit dem Bestehen der Abschlussprüfung die Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der Fachschule – Sozialpädagogik – mit dem Ausbildungsziel "Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher" erfüllt, wenn im Abschlusszeugnis mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie – und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis – erreicht sind.
Kosten & Förderung
Der Schulbesuch kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden. Auskünfte und Anträge sind erhältlich vom Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises, in dem die Eltern der Bewerberin/des Bewerbers ihren Wohnsitz haben.
Die Fahrtkosten zur Schule und zu den Praxisstellen sind selbst zu tragen.
Anmeldung
Die erforderlichen Zeugnisse, die erst nach der Anmeldung ausgehändigt werden, sind unaufgefordert sofort nach dem Erhalt bzw. spätestens am Aufnahmetag einzureichen.
Online Anmeldung und weitere Informationen: Hier