Ausbildungsinhalte
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Zahl der Wochenstunden |
Klasse I |
Klasse II |
Berufsübergreifender Lernbereich |
8 |
6 |
Deutsch/Kommunikation |
2 |
2 |
Fremdsprache/Kommunikation |
2 |
2 |
Politik |
1 |
- |
Religion |
1 |
1 |
Sport |
1 |
- |
Mathematik |
1 |
1 |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - |
26 |
26 |
Berufsrolle und Konzeptionen mit den Lernfeldern
- Lern- und Arbeitstechniken für das sozialpädagogische Handeln erwerben und berufliche Identität ausbauen
- An konzeptionellen Aufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen mitarbeiten
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24 |
24 |
Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse mit den Lernfeldern
- Grundlegende Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen im sozialpädagogischen Handeln berücksichtigen
- Sozialpädagogische Arbeit strukturieren und organisieren
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Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung mit den Lernfeldern
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Sozialpädagogische Bildungsarbeit mit den Lernfeldern
- Musisch-kreative Prozesse gestalten und Medien pädagogisch anwenden
- Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse planen, durchführen und evaluieren
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Optionale Lernangebote |
2 |
2 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche |
34 |
32 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - |
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 840 Stunden in unterrichtsbegleitender Form in zwei geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen des Elementarbereiches durchgeführt. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule.
Die Lehrkräfte dieser Schulform begleiten die Ausbildung am Lernort Praxis.
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Aufnahme
In die Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz (Klasse I) kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
In das zweite Jahr (die Klasse II) dieser Schule kann aufgenommen werden, wer
- die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt und eine zweijährige BerufsfachschuleBerufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz oder eine gleichwertige fachlich einschlägige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder
- über eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen gleichwertigen Bildungsstand verfügt oder
- nach Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine Qualifizierung in der Kindertagespflege im Umfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden und eine mindestens dreijährige Teilzeittätigkeit im Umfang von 50% einer beruflichen Vollzeitarbeitskraft als Tagespflegeperson nachweist.
Bedingungen für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung sind
- die persönliche Zuverlässigkeit (nachweisbar durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses),
- die gesundheitliche Eignung (nachweisbar durch die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses) und
- die Zusage einer von der Schule als geeignet anerkannten Einrichtung für die Durchführung der praktischen Ausbildung.
Abschlüsse
Am Ende des Bildungsganges wird eine Abschlussprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil, einer praktischen und ggf. einer mündlichen Prüfung. Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent "
zu führen und der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben.
Außerdem wird mit dem Bestehen der Abschlussprüfung die Aufnahmevoraussetzung für den Besuch der Fachschule – Sozialpädagogik – mit dem Ausbildungsziel "Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher" erfüllt, wenn im Abschlusszeugnis mindestens befriedigende Leistungen im Fach Deutsch, im berufsbezogenen Lernbereich – Theorie – und im berufsbezogenen Lernbereich – Praxis – erreicht sind.
Durch den erfolgreichen Besuch eines Ergänzungsbildungsganges in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik/Naturwissenschaft und Politik kann die Fachhochschulreife erworben werden, wenn zusätzlich ein einschlägiges halbjähriges Praktikum nachgewiesen wird.
Kosten & Förderung
Der Schulbesuch kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden. Auskünfte und Anträge sind erhältlich vom Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises, in dem die Eltern der Bewerberin/des Bewerbers ihren Wohnsitz haben.
Die Fahrtkosten zur Schule und zu den Praxisstellen sind selbst zu tragen.
Anmeldung
Die erforderlichen Zeugnisse, die erst nach der Anmeldung ausgehändigt werden, sind unaufgefordert sofort nach dem Erhalt bzw. spätestens am Aufnahmetag einzureichen.
Online Anmeldung und weitere Informationen: Hier