Die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule -Ernährung, Hauswirtschaft und Pflege- ermöglicht ‐ nach der beruflichen Grundbildung in der einjährigen Berufsfachschule ‐ den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erwerben.
Sie möchten…
- einen Beruf des Lebensmittelhandwerks, wie z. B. Bäcker(in), Konditor(in), Fleischer(in), Fachkraft für Systemgastronomie, Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk etc, erlernen
- oder den Beruf der Hauswirtschafter(in) anstreben
- den Sek. I – Realschulabschluss – bzw. den erw. Sek I – Realschulabschluss erwerben, um einen qualitativ ansprechenden Ausbildungsplatz zu finden
- ein Jahr überbrücken, weil Sie noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
dann vertieft und erweitert diese Schulform die Allgemeinbildung und vermittelt eine hauswirtschaftliche Grundbildung in der Versorgung und Betreuung von Menschen.
Aufnahmevoraussetzungen
Sie zeigen…
- Lernbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Kritikfähigkeit
- Konfliktfähigkeit
- Zuverlässigkeit
Sie haben:
- Den Abschluss der Einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege oder einer anderen einschlägigen Berufsfachschule.
- Einen Notendurchschnitt des Abschlusszeugnisses der Berufsfachschule von 3,0.
Unterricht
Stundentafel
Lernbereiche |
Zahl der Wochenstunden |
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Klasse II |
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Berufsübergreifender Lernbereich |
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mit den Fächern |
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Deutsch/Kommunikation |
4 |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie |
10 |
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mit den Lernfeldern |
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Personen verpflegen |
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Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche |
26 |
Während des Schulbesuchs kann zusätzlich ein Praktikum in Betrieben und Einrichtungen im Zeitumfang von einem Tag pro Woche durchgeführt werden.
Ausbildungsförderung
Über eine mögliche Ausbildungsbeihilfe erteilt das Amt für Ausbildungsförderung des zuständigen Landkreises nähere Auskunft.
Abschlüsse
Abschlüsse und Berechtigungen, Weiterbildungsmöglichkeiten
- Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Schüler/innen den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - bzw. den erweiterten Sekundarabschluss I, wenn die geforderten Leistungen nachgewiesen werden.
- Der Erwerb des Erweiterten Sekundarabschlusses I berechtigt u. a. zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums , an dem die allgemeine Hochschulreife (Abitur) erworben werden kann.
Online Anmeldung und weitere Informationen: Hier