Fachschule Heilerziehungspflege
Ausbildungsziel und –dauer
Die Fachschule - Heilerziehungspflege - soll den Schülerinnen und Schülern die Befähigung vermitteln in sonderpädagogischen Einrichtungen als Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger selbsttätig und eigenverantwortlich tätig zu sein. Darüber hinaus wird mit dem Erwerb des Abschlusszeugnisses die Fachhochschulreife und damit die Studierfähigkeit erworben, wenn die Teilnahme am Wahlpflichtangebot Mathematik erfolgte. Der Schulbesuch dauert drei Jahre und schließt mit einer Prüfung ab.
Ausbildungsinhalt
Lernbereiche | Gesamtstunden des dreijährigen Bildungsganges |
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Berufsübergreifender Lernbereich
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Deutsch / Kommunikation | 3 |
Fremdsprache / Kommunikation | 3 |
Mathematik/Naturwissenschaften | 3 |
Politik | 2 |
Religion | 2 |
Berufsbezogener Lernbereich
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Klasse 1 | |
Modul 1:
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60 |
Modul 2:
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20 |
Modul 3:
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20 |
Modul 4:
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60 |
Modul 5:
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80 |
Modul 6:
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40 |
Klasse 2 | |
Modul 7:
|
80 |
Modul 8:
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200 |
Modul 9:
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200 |
Modul 10:
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60 |
Modul 11:
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60 |
Modul 12:
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40 |
Klasse 3 | |
Modul 13:
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60 |
Modul 14:
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200 |
Modul 15:
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200 |
Modul 16:
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60 |
Modul 17:
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80 |
Modul 18:
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40 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis -
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in zwei geeigneten heilerziehungspflegerischen Einrichtungen vorrangig in den Bereichen der Pflege, Bildung und Erziehung von Menschen mit Behinderungen abgeleistet. Die Lehrkräfte der Fachschule Heilerziehungspflege begleiten die Ausbildung am Lernort Praxis. Die Dauer der praktischen Ausbildung beträgt 1500 Zeitstunden; Ort und Zeitpunkt regelt die Schule.
Aufnahmevoraussetzungen
In die Fachschule - Heilerziehungspflege - kann aufgenommen werden,
- wer als schulische und berufliche Voraussetzung den Realschulabschluss (Sekundarabschluss I) oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt und
- den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege mit dem Schwerpunkt Persönliche Assistenz oder
- eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsgang aufweist.
- Wer eine Fachhochschul- oder allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein für die Fachrichtung einschlägiges Praktikum von 400 Zeitstunden in einer heilpädagogischen Einrichtung abgeleistet hat.
- Wer den erfolgreichen Besuch
- der Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit und Soziales,
- der Klasse 1 der Berufsfachschule Ergotherapie oder Pflege oder einer vergleichbaren Berufsfachschule,
- der Grundstufe einer einschlägigen dualen Berufsausbildung,
- der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales oder
- der Berufsfachschule – Pflegeassistenz - mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 nachweisen kann
- Wer über den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand verfügt und ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat bzw. eine einjährige Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich absolviert hat oder ein einjähriges Praktikum in Vollzeit in einem für die Heilerziehungspflege einschlägigen Bereich nachweise kann.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als:
- Altenpflegerin / Altenpfleger,
- Ergotherapeutin / Ergotherapeut,
- Erzieherin / Erzieher,
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
- Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger oder
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
nachweisen, können bis zu 600 Stunden der praktischen Ausbildung angerechnet werden.
Bedingung für die Durchführung der Ausbildung sind die persönliche Zuverlässigkeit, nachweisbar durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie die gesundheitliche Eignung, nachweisbar durch Vorlage eines Gesundheitszeugnisses.
Die Entscheidung über die Aufnahme unter den o.g. Voraussetzungen erfolgt durch die Schule und nur nach Durchführung eines an der Schule durchgeführten Beratungsgesprächs.
Gleiches gilt für Anrechnungen der praktischen Zeiten für die o.g. Berufsgruppen.
Kosten
Kosten des Schulbesuchs und Ausbildungsförderung
Der Schulbesuch kann grundsätzlich nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz gefördert werden.Auskünfte und Anträge sind erhältlich vom Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises, in dem Die Eltern der Bewerberin/des Bewerbers ihren Wohnsitz haben. Die Fahrtkosten zur Schule und den Praktikumsstellen sind selbst zu tragen.
Anmeldung
Für die Anmeldung wird eine beglaubigte Abschrift oder Ablichtung des/der Zeugnisses/Zeugnisse der zuletzt besuchten allgemeinbildenden und - soweit zutreffend - berufsbildenden Schule oder des Nachweises über die Erfüllung der geforderten Aufnahmevorausetzung, sowie ein Lebenslauf mit Lichtbild.
Die erforderlichen Zeugnisse, die erst nach der Anmeldung ausgefertigt werden, sind unaufgefordert sofort nach dem Erhalt bzw. spätestens am Aufnahmetag einzureichen.
Online Anmeldung und weitere Informationen: Hier